Nach einer aufwendigen und nicht gerade billigen Haar-Blondierung stellte eine Frau fest, dass am Hinterkopf die Haare zunehmend verfilzten und ausfielen. Sie machte den Friseur hierfür verantwortlich. Dieser wies jede Schuld von sich. Schließlich kam es zum Prozess.
Das Gericht hörte eine Friseurmeisterin als sachkundige Zeugin an, die überzeugend darlegte, dass die Probleme dadurch aufgetreten waren, dass der Friseur, der die Haarfärbung vornahm, das Färbemittel nicht nur am Haaransatz, sondern unsachgemäß auch an den Haarspitzen aufgetragen hatte. Der „Haar-Unfall“ wurde für den Friseur richtig teuer. Er musste an seine – wohl ehemalige – Kundin Schadensersatz und ein Schmerzensgeld von insgesamt fast 1.400 Euro bezahlen.
Urteil des AG Erkelenz vom 07.05.2009
Aktenzeichen: 8 C 351/08
NJW Heft 24/2009, Seite X