Einem Arbeitnehmer, der sich wiederholt den Sicherheitsanweisungen des Arbeitgebers widersetzt, kann nach vorheriger Abmahnung gekündigt werden. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz erklärte die Kündigung einer Tankstellenmitarbeiterin für rechtens, die entgegen mehrmaligen Anweisungen ihres Chefs nachts stets die Türe offen gelassen hatte, statt die Kunden über den Nachtschalter zu bedienen.
Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 11.02.2010
Aktenzeichen: 11 Sa 582/09
Wirtschaftswoche Heft 28/2010, Seite 91