Dem Betriebsrat steht kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (Regelungen über den Gesundheitsschutz) zu, wenn der Arbeitgeber externe Personen oder Stellen mit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen beauftragt.
Beschluss des BAG vom 18.08.2009
Aktenzeichen: 1 ABR 43/08
Der Betrieb 2009, 2552