Mitgliedsbeiträge für den Bund der Steuerzahler sind keine abziehbaren Steuerberaterkosten. Der Bundesfinanzhof begründete dies damit, dass der Bund der Steuerzahler nicht nur steuerliche Fachbeiträge verfasst, sondern auch politische Aktivitäten betreibt. Letztere sind dem Bereich der privaten Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzuordnen. Ein steuermindernder Abzug von Steuerberaterkosten setzt voraus, dass der infrage stehende Beitrag für die steuerliche Beratung des Steuerpflichtigen nicht nur von untergeordneter Bedeutung war, was bei einer bloßen Mitgliedschaft in einem Verband in der Regel der Fall ist.
Urteil des BFH vom 30.04.2008
Aktenzeichen: X B 263/07
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