Ein Autofahrer fuhr nachts auf der Autobahn auf ein nach einem Unfall auf der linken Fahrbahnseite liegen gebliebenes, unbeleuchtetes Fahrzeug auf. Das Oberlandesgericht Koblenz ging von einem 40-prozentigen Mitverschulden des Auffahrenden aus. Dieser hatte gegen das Sichtfahrgebot verstoßen. Da für ihn wegen der am rechten Seitenstreifen stehenden Fahrzeuge und Personen die vorangegangene Unfallsituation erkennbar war, hätte er seine Geschwindigkeit erheblich vermindern und sich notfalls durch kurzes Aufblenden davon versichern müssen, dass sich auf der linken Seite keine Hindernisse befinden.
Urteil des OLG Koblenz vom 02.07.2007
Aktenzeichen: 33 S 36/07
RdW Heft 19/2007, Seite V