Wer einem anderen Beihilfe zur Steuerhinterziehung leistet, haftet für dessen Steuerschulden mit. So verurteilte das Finanzgericht Düsseldorf einen Bankmitarbeiter, der einem Kunden anonyme Geldtransfers ins Ausland ermöglicht hatte, damit dieser seine Kapitalerträge am deutschen Fiskus vorbeischleusen konnte, zur Zahlung der hinterzogenen Steuern.
Urteil des FG Düsseldorf vom 10.02.2009
Aktenzeichen: 8 V 2559/08
Wirtschaftswoche Heft 17/2009, Seite 122