Das Oberlandesgericht Schleswig hat eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Anbieters von Mobilfunkleistungen für unwirksam erklärt, wonach dem Kunden eine Gebühr für die Auszahlung von Restguthaben bei der Beendigung eines Prepaid-Mobilfunkvertrags berechnet werden sollte. Dem Kunden steht nach Vertragsbeendigung ein Anspruch auf Rückzahlung eines Prepaid-Guthabens zu, auch ohne dass dies in den Vertragsbedingungen gesondert geregelt ist. Die Erhebung eines gesonderten Entgelts für die Erfüllung dieser ohnehin vertraglich geschuldeten Leistung stellt daher eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar.
Urteil des OLG Schleswig vom 27.03.2012
Aktenzeichen: 2 U 2/11
BB 2012, 910