Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bei Vorliegen zweier nicht tilgungsreifer Verkehrsverstöße unter Alkoholeinfluss geboten, auch wenn dazwischen ein vergleichsweise langer Zeitraum (hier über 9 Jahre) liegt, in dem der Betroffene nicht mehr einschlägig aufgefallen ist.
Urteil des VGH Mannheim vom 10.12.2010
Aktenzeichen: 10 S 2172/10
DAR 2011, 164
DÖV 2011, 246