Wer unbefugt das Gelände von Supermärkten, Bäckereien oder Hotels betritt, und dort – ob aus Bedürftigkeit oder aus Protest gegen die „Wegwerfgesellschaft“ – aus Mülltonnen oder -containern nach verwertbaren Lebensmitteln sucht und diese an sich nimmt (sogenanntes Mülltauchen), riskiert eine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs.
Vor dem Landgericht Lüneburg war ein Politikaktivist angeklagt, der nachts von einem Wachmann mit aus dem Müll einer Confiserie stammenden Keksen angetroffen worden war. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung des Mannes wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen. Schließlich kam es jedoch zu einem Freispruch mangels Beweisen, da dem Aktivisten nicht mit Sicherheit das Betreten des Betriebsgeländes nachgewiesen werden konnte. Dieser war mit dem Ausgang des Prozesses natürlich doppelt zufrieden. Neben dem Freispruch katte er große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit für sein politisches Anliegen erreicht.
Urteil des LG Lüneburg vom 27.02.2012
Aktenzeichen: 29 NS 1106 JS 21744/10 (16/11)
Pressemitteilung des LG Lüneburg