Das Bereitstellen und das Herunterladen urheberrechtlicher Musikdateien sind hierzulande nicht erlaubt. Gleichwohl sieht das Oberlandesgericht Düsseldorf so gut wie keine rechtliche Handhabe, den Betrieb eines Servers zu unterbinden, auf dem ein so genanntes Peer-to-Peer-System zum Datenaustausch betrieben wird. Der Betreiber stellt auf seinem Server lediglich den Nachweis von Musikdateien bestimmter Künstler zur Verfügung und begeht somit keinen täterschaftlichen Urheberrechtsverstoß in Form eines urheberrechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachens der Werke gemäß § 19a UrhG. Durch einen Nachweisdienst wird nicht selbst in die urheberrechtlichen Verwertungsrechte des Rechteinhabers eingegriffen, sondern es werden allenfalls solche Eingriffe durch die Nutzer des Dienstes ermöglicht. Auch eine Haftung als Teilnehmer an Urheberrechtsverletzungen der Nutzer kommt nicht in Betracht, weil dies voraussetzt, dass der Anstifter oder Gehilfe zumindest bedingten – das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit umfassenden – Vorsatz in Bezug auf die jeweils konkrete Haupttat haben muss. Dies konnte der klagende Musikverlag in dem speziellen Fall nicht nachweisen, obwohl allgemein bekannt ist, dass die Anzahl illegal getauschter Musikdateien das Angebot legaler Musikangebote bei weitem übersteigt.
Den Provider trifft nur dann eine erhöhte Prüfungspflicht, wenn er vom Rechteinhaber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist. In diesem Fall muss er nicht nur den Zugang zu der konkreten Datei unverzüglich sperren, sondern darüber hinaus Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt. Der Dienstanbieter muss dabei nicht jeden nur denkbaren Aufwand betreiben, um die Nutzung rechtswidriger Inhalte zu vermeiden. Eine „händische“ Überprüfung aller Angebote eines bestimmten Musikalbums mit über 300 „Treffern“ hielten die Richter für nicht zumutbar. Im Übrigen wurde erst mit der Klageschrift offen gelegt, um welche Musiktitel es tatsächlich ging.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.05.2008
Aktenzeichen: I-20 U 196/07
JurPC Web-Dok. 177/2008