Nachdem ein Grundstückseigentümer erfahren hatte, dass sich sogenanntes Elefantengras (Miscanthus x giganteus) hervorragend als Brennstoff eignet, entschloss er sich, das Gewächs in seinem Garten anzubauen. Als die Pflanzen bis zu fünf Meter hoch wurden, lief der Grundstücksnachbar Sturm und verlangte die Beseitigung. Er scheiterte jedoch vor dem Landgericht Coburg.
Da es sich bei dem Elefantengras um eine Staude handelt, sind die für Bäume und Büsche geltenden Grenzabstandsvorschriften nicht anzuwenden. Das exotische Gras darf daher auch in unmittelbarer Nähe der Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Da das mit dem Elefantengras bepflanzte Grundstück nördlich des Grundstücks des klagenden Nachbars lag, wurde diesem durch die Anpflanzung auch kein Sonnenlicht genommen. Er muss daher den unschönen Anblick weiterhin dulden.
Beschluss des LG Coburg vom 27.07.2009
Aktenzeichen: 32 S 23/09
Justiz Bayern online