Ein Kreuzfahrt-Veranstalter musste im Hafen von Puerto Rico 2.742 Euro Bußgeld bezahlen, weil eine Passagierin keinen von den USA vorgeschriebenen maschinenlesbaren Pass dabei hatte. Das Landgericht Hamburg verurteilte die Urlauberin zum Ersatz des Schadens. Im Reisevertrag stand ausdrücklich, dass sich der Urlauber um Dokumente wie Pass und Visum selbst kümmern muss.
Urteil des LG Hamburg vom 22.05.2007
Aktenzeichen: 309 S 285/06
Pressemitteilung des LG Hamburg