Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Nachtarbeitszuschläge, soweit sie dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber steuerfrei i.S.v. § 3b EStG gewährt werden, als Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar sind.
Beschluss des BGH vom 29.06.2016
Aktenzeichen: VII ZB 4/15
NJW 2016, 2812