Für das Landgericht Hamburg kann die jahrelange Nutzung eines Kennzeichens als Teil der E-Mail-Adresse (d.h. als Bestandteil vor dem „@-Zeichen“) sowie als Internet-Domain zum Erwerb eines prioritätsbesseren kennzeichenrechtlichen Schutzes gegenüber der Markenanmeldung eines Mitbewerbers führen. Dabei ist unerheblich, wenn das Zeichen nicht als „Haupt“-Unternehmenskennzeichen fungiert und die entsprechende Domain nur als Weiterleitung auf eine andere Domain dient. Geklagt hatte ein finnländisches Unternehmen, das für seine Tätigkeit die Marke „Patmondial“ für sich in Anspruch nahm. Es verlor den Rechtsstreit schließlich gegen den beklagten Mitkonkurrenten, der den Namen bereits mehrere Jahre in der Form „patmondial@t-online.de“ und „www.patmondial.de“ verwendet hatte.
Urteil des LG Hamburg vom 18.09.2008
Aktenzeichen: 315 O 988/07
CR 2009, 403