Eine Wirtschaftsauskunftei, die Informationen und Analysen über Unternehmen sammelt und hieraus Bonitätsauskünfte erstellt, darf die schlechte Bewertung (Scoring, Rating) eines Unternehmens nicht einzig und allein damit begründen, dass es sich nicht um eine Kapitalgesellschaft, sondern um einen eingetragenen Einzelkaufmann handelt.
In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt entschiedenen Fall klagte ein von einem Einzelkaufmann geführtes Unternehmen im Bereich der Luftfahrtindustrie erfolgreich gegen die von einer Auskunftei vorgenommene Einstufung mit dem „Risikoindikator 4“, dem schlechtesten von vier Werten, bei dem zudem „das Ausfallrisiko als hoch eingestuft“ sowie „Sicherheiten empfohlen“ wurden. Da es bei dem Einzelunternehmen in der Vergangenheit nie zu einer Insolvenz oder zu Zahlungsausfällen gekommen war, durfte die schlechte Bewertung nicht allein auf den einzelnen Gesichtspunkt der Rechtsform des Unternehmens gestützt werden. Die Wirtschaftsauskunftei wurde zur Unterlassung der Weitergabe der negativen Bewertung verurteilt.
Urteil des OLG Frankfurt vom 07.04.2015
Aktenzeichen: 24 U 82/14
BB 2015, 961