Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass für den Fall, dass mehrere Steuerpflichtige ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, von jedem der gesetzliche Höchstbetrag (derzeit 1.250 Euro) in voller Höhe in Anspruch genommen werden kann.
Urteile des BFH vom 15.12.2016
Aktenzeichen: VI R 53/12 und VI R 86/13
DStR 2017, 439