Wird bei einem Neuwagenkauf in einem Technischen Datenblatt der Kraftstoffverbrauch in l/100 km „nach 1999/100/EG“ dargestellt, so bedeutet dies nicht, dass diese Werte in der täglichen Fahrpraxis erreichbar sein müssen. Bei diesen Angaben handelt es sich vielmehr nur um „Laborwerte“, die sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug beziehen und daher nicht Bestandteil des Angebots sind, sondern allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen dienen.
Hinweis: Ganz unerheblich hinsichtlich des abgeschlossenen Kaufvertrags sind die angegebenen Verbrauchswerte dennoch nicht. Werden Sie eklatant überschritten (mindestens 10 Prozent), kann dies durchaus zur Rückgängigmachung des Kaufvertrags oder zu Minderungsansprüchen des Käufers führen.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 01.02.2008
Aktenzeichen: 1 U 97/07
OLGR Karlsruhe 2008, 551