Mittlerweile ist zweifelsfrei erwiesen, dass durch das Anlegen von Sicherheitsgurten die Zahl der Unfalltoten und Schwerverletzten erheblich gesenkt werden kann. Körperverletzungen bei Verkehrsunfällen können durch ordnungsgemäßes Anlegen eines Sicherheitsgurtes vermieden oder zumindest abgeschwächt werden. Das Nichtanlegen des Gurtes zieht ein Bußgeld von 30 Euro nach sich. Ein Bußgeld ist auch bei nicht ordnungsgemäßem Anlegen des Sicherheitsgurtes gerechtfertigt. Dementsprechend bestätigte das Oberlandesgericht Hamm die gegen einen Autofahrer verhängte Geldbuße, der den Schultergurt nicht, wie vorgeschrieben über der Schulter, sondern unter dem linken Arm über die Brust gelegt und dann eingeklinkt hatte.
Beschluss des OLG Hamm vom 29.10.2007
Aktenzeichen: 2 Ss OWi 695/07
DAR 2008, 34