Erleidet ein Arbeitnehmer auf dem Rückweg von der Raucherpause, die aufgrund des Rauchverbots außerhalb des Gebäudes stattfand, einen Unfall, ist die gesetzliche Unfallversicherung für die erlittenen Verletzungen nicht eintrittspflichtig. Es liegt kein Arbeitsunfall vor, da das Rauchen eine persönliche Angelegenheit ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit ist.
Urteil des SG Berlin vom 23.01.2013
Aktenzeichen: S 68 U 577/12
Pressemitteilung des SG Berlin