Blockiert ein Lkw-Fahrer 40 Minuten lang einen Autobahnparkplatz in der Weise, dass kein anderes Fahrzeug auf die Autobahn zurückfahren kann, liegt eine strafbare Nötigung (§ 240 StGB ) vor. Das Amtsgericht Kassel unterstellte dem Kraftfahrer dabei Vorsatz. Dieser hatte, als er keinen regulären Parkplatz fand, seinen Sattelzug einfach quer zur Fahrbahn abgestellt, um eine ausgiebige Pause zu machen.
Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 15.09.2010
Aktenzeichen: 281 CS-2631 JS 39636/09
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