Behauptet ein Arbeitnehmer, er sei von seinem Vorgesetzten zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags durch Androhung einer fristlosen Kündigung wegen eines angeblichen Diebstahls genötigt worden, muss er im Streitfall beweisen, dass er tatsächlich widerrechtlich unter Druck gesetzt worden ist.
Urteil des LAG Hessen vom 22.03.2010
Aktenzeichen: 17 Sa 1303/09
Wirtschaftswoche Heft 14/2010, Seite 95