Die unerlaubte Benutzung des Mobiltelefons während einer Autofahrt wird mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Dabei kann es ausreichen, wenn das Mobiltelefon vom Autofahrer nur kurz in die Hand genommen wird.
Dies gilt für das Oberlandesgericht Hamm auch für ein Smartphone, das während der Nutzung als Navigationshilfe vom Fahrer (kurz) in der Hand gehalten wird.
Beschluss des OLG Hamm vom 15.01.2015
Aktenzeichen: 1 RBs 232/14
ZAP EN-Nr 182/2015
StRR 2015, 83