Wird ein Gebrauchtwagen vom Verkäufer als „Oldtimer mit Macken“ (hier: Porsche 911 Targa, Erstzulassung 2/1973, Kilometerstand 95.000, Kaufpreis knapp 22.000 Euro) verkauft, muss der Käufer mit den im Rahmen der üblichen Beschaffenheit liegenden (Verschleiß-) Erscheinungen (hier: Bremsanlage, Spureinstellung, Lenkungsspiel, Ölverlust) auch dann rechnen, wenn ihm das Fahrzeug als „fahrbereit“ verkauft worden ist.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.04.2013
Aktenzeichen: I-3 U 31/12
DAR 2013, 331
MDR 2013, 709