Das Tragen eines T-Shirts mit dem Schriftzug „Ich fahre schwarz“ schützt einen Fahrgast ohne Fahrschein nicht vor Strafe. Das Amtsgericht Hannover verurteilte einen Mann, der dreimal ohne gültiges Ticket in der Straßenbahn erwischt worden war, wegen wiederholten Schwarzfahrens zu einer Geldstrafe von 500 Euro. Zudem muss er die Gerichtskosten und das erhöhte Fahrgeld zahlen.
Die Argumentation des einschlägig vorbestraften Schwarzfahrers, der Hinweis auf seinem T-Shirt schließe eine bewusste Täuschung des Fahrpersonals und damit die Strafbarkeit seines Tuns aus, hielt das Gericht für abwegig. Der Fall wäre allenfalls dann anders zu beurteilen, wenn der Straßenbahnfahrer die kostenlose Fahrt ausdrücklich erlaubt hätte. Zudem hatte das Gericht erhebliche Zweifel, ob der Verurteilte das T-Shirt bei Begehung der Taten überhaupt getragen hatte.
Urteil des AG Hannover vom 24.02.2010
Aktenzeichen: 223 Cs 549/09
Pressemitteilung des AG Hannover