Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Fluggesellschaft, die für den Fall einer Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Buchung vorsieht, stellt eine unzulässige Schadenspauschalierung dar und ist daher unwirksam.
Urteil des BGH vom 17.09.2009
Aktenzeichen: Xa ZR 40/08
WRP 2009, 1542
NJW 2009, 3570