Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen die sogenannte Praxisgebühr zu zahlen haben.
Urteil des BVerwG vom 30.04.2009
Aktenzeichen: 2 C 127.07 und 2 C 11.08
NWB 2009, 1474
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Familienangehörigen die sogenannte Praxisgebühr zu zahlen haben.
Urteil des BVerwG vom 30.04.2009
Aktenzeichen: 2 C 127.07 und 2 C 11.08
NWB 2009, 1474
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Die sogenannte Praxisgebühr wurde zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Rechtlich hat sie jedoch für Steuererklärungen der Vorjahre noch eine Bedeutung.
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