Ein Preisgeld, das ein Bundesbeamter bei einem vom Bund initiierten Ideenwettbewerb zum Bürokratieabbau erhält, ist steuerpflichtig.
Dies begründete das Finanzgericht Köln damit, dass der Teilnehmerkreis auf die Beschäftigten der Bundesverwaltung beschränkt war und mit dem Ideenwettbewerb gerade deren berufliche Erfahrung für die Verbesserung der Verwaltungs- und Verfahrensabläufe in der Bundesverwaltung genutzt werden sollte. Der Ideenwettbewerb ist daher nicht – wie von dem Beamten behauptet – mit dem jährlich vom Bundespräsidenten verliehenen Zukunftspreis für Technik und Innovation vergleichbar, der einem unbeschränkten Personenkreis zugänglich und dessen Preisgeld demzufolge steuerfrei ist.
Urteil des FG Köln vom 12.06.2013
Aktenzeichen: 4 K 759/10
StE 2013, 486