Ein Autofahrer, dessen Wagen nach einem unverschuldeten Unfall instand gesetzt werden muss, kann während der Reparaturzeit einen Mietwagen in Anspruch nehmen oder Nutzungsausfall fordern. Ist die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs erst drei Tage nach dem Unfall erfolgt, sodass offenbar keine Eil- oder Notsituation vorlag, ist es einem Unfallgeschädigten zumutbar, vor der Anmietung Vergleichsangebote auf dem örtlichen Markt einzuholen. Unterlässt er dies, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nur den günstigeren Tarif erstatten.
Urteil des OLG Koblenz vom 26.01.2011
Aktenzeichen: 12 U 221/10
Pressemitteilung des OLG Koblenz