Stellenbewerber müssen stets damit rechnen, dass über ihr „Vorleben“ im Internet recherchiert wird. Allzu Privates kann sich dann schnell als äußerst hinderlich erweisen, wie eine Bewerberin für den Polizeidienst erfahren musste. Sie hatte sich bereits während des Auswahlverfahrens als Polizeimeisteranwärterin bezeichnet und Fotos, die zumindest so wie „Table-Dancing“ vor Publikum wirkten, in ein Internet-Forum mit über einer Million Nutzern eingestellt. Sie wurde im Auswahlverfahren daraufhin nicht berücksichtigt.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart teilte die vom Polizeipräsidium geäußerten Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin für den Polizeidienst. Hierfür genügte der Eindruck der Teilnahme an einem „Table-Dancing“. Daher blieb der Einwand der abgelehnten Bewerberin, die Fotos seien inzwischen gelöscht worden und sie habe nur in der einen Bar bedient und in Stiefeln und Bikini zum Amüsement der z.T. auch jugendlichen Gäste getanzt, unbeachtlich.
Urteil des VG Stuttgart vom 18.02.2009
Aktenzeichen: 9 K 384/09
Pressemitteilung des VG Stuttgart