In einer privaten Haftpflichtversicherung ist in der Regel auch eine Deckung für Haftpflichtschäden rund um die selbst bewohnte Immobilie enthalten (Tipp: Privathaftpflicht abschließen). Die Versicherung zahlt daher auch für Schäden, die von der Immobilie ausgehen, wie z.B. die Beschädigung eines anderen Gebäudes durch einen Wasserschaden. Der Versicherungsschutz besteht jedoch ausschließlich für eine selbst bewohnte Immobilie. Das Oberlandesgericht Bamberg versagte einem Versicherten daher einen Zahlungsanspruch gegen die Versicherung, weil der Wasserschaden von einem vermieteten Haus ausging. Das vermietete Haus hätte gesondert versichert werden müssen.
Beschluss des OLG Bamberg vom 18.06.2008
Aktenzeichen: 1 U 34/08
Handelsblatt vom 16.07.2008