Die Bestimmung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Privathaftpflichtversicherung, wonach die „Haftung als Tierhalter” nicht versichert ist, schließt die Einstandspflicht des Versicherers nicht nur für von einem Tier typischerweise einem anderen Tier oder Menschen zugefügte Schäden aus (Schulfall: Hund beißt Briefträger).
Die Klausel erfasst vielmehr sämtliche Schadensfälle, aufgrund derer sich der Versicherte gerade in seiner Eigenschaft als Tierhalter Haftpflichtansprüchen ausgesetzt sieht.
So verweigerte eine private Haftpflichtversicherung den Ersatz von Schäden, die ein Autofahrer durch den Zusammenstoß mit einem aus einem nahe gelegenen Reiterhof ausgebrochenen Pferd erlitten hatte. Der Pferdehalter muss daher den entstandenen Schaden selbst ausgleichen.
Urteil des BGH vom 25.04.2007
Aktenzeichen IV ZR 85/05
NJW 2007, 2544
BGHR 2007, 750
Dieser Fall zeigt einmal mehr wie wichtig der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde ist. Im Internet können Sie sich weiter informieren und die Tarife der Versicherungsgesellschaften online vergleichen. Neben der Absicherung des Hagtpflichtrisikos kann man mittlerweile auch das Kostenrisiko bei Krankheit des vierbeinigen Freundes absichern durch Pferdeversicherungen für Operationen. Vergleichbare Krankenversicherungen für Tiere gibt es auch für Hunde.