Rechtsanwälte und Mandanten sollten ihrem Unmut über das Gericht in ihrer Korrespondenz nicht völlig freien Lauf lassen. Kommt ein derartiger Brief an die Öffentlichkeit, droht eine Strafanzeige wegen Beleidigung. So schrieb ein Anwalt an seinen in Untersuchungshaft sitzenden Mandanten, der Richter sei „unfähig und faul“ und man könne mit Fug und Recht an dessen Verstand zweifeln. Der Brief wurde anlässlich der Durchsuchung der Zelle aufgefunden und in der mündlichen Verhandlung verlesen. Dem daraufhin eingeleiteten Strafverfahren gegen den Rechtsanwalt folgte eine Verurteilung wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro.
Urteil des BGH vom 27.03.2009
Aktenzeichen: 2 StR 302/08
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