Eine regelmäßige Besucherin eines öffentlichen Schwimmbades benahm sich ständig ganz gehörig daneben. So stieß sie eine andere Frau, die ihr zu langsam war von der Leiter ins Wasser, belästigte die gleiche Frau im Umkleidebereich, da diese „ihren“ Spiegel benutzte, nahm sich aus einer ihr fremden Badetasche ohne Rücksprache mit der Eigentümerin eine Schwimmbrille, weil sie ihre eigene Schwimmbrille vergessen hatte und zog häufig ihre Bahnen sehr schräg und beachtete weder ihr entgegenkommende noch überholende Schwimmer, die sie mit Fußtritten und Handschlägen traktierte und aufs Übelste beschimpfte.
Der Schwimmbadbetreiber sprach daraufhin ein Hausverbot gegen die rabiate Schwimmbadbesucherin aus. Diese Maßnahme wurde vom Verwaltungsgericht Neustadt bestätigt. Der Frau half es auch nichts, dass sie ein ärztliches Attest vorlegte, wonach sie wegen eines Rückenleidens auf regelmäßiges Schwimmen angewiesen ist. Für das Gericht überwog das Interesse des Betreibers an einem störungsfreien Badebetrieb.
Beschluss des VG Neustadt vom 10.02.2010
Aktenzeichen: 4 L 81/10.NW
Pressemitteilung des VG Neustadt