Häufig erweisen sich Räumungsurteile gegen Mieter als relativ wertlos, weil sie sich nicht auf alle in der Wohnung lebenden Personen erstrecken. Hat der Mieter in die Mietwohnung einen nicht ehelichen Lebensgefährten aufgenommen, ist für die Räumungsvollstreckung auch gegen diesen ein Räumungsurteil erforderlich, wenn er Mitbesitzer der Wohnung geworden ist. Ein Mitbesitz an der Wohnung muss sich aus den Umständen klar und eindeutig ergeben. (Urteil des BGH vom 19.03.2008, AZ: I ZB 56/07).
Dementsprechend entschied das Landgericht Frankfurt am Main, dass sich der Räumungstitel nicht auf Personen erstrecken muss, von deren Existenz der Vermieter nichts wusste (hier Lebensgefährte der Mieterin).
Beschluss des LG Frankfurt/Main vom 17.02.2012
Aktenzeichen: 2-11 T 21/12
Wirtschaftswoche Heft 15/2012, Seite 107