Das selbstständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, das dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden kann, um in Fällen mit einer gewissen Eilbedürftigkeit eine Beweissicherung zu gewährleisten, wenn hieran ein rechtliches Interesse besteht, oder auch zu dem Zweck, aufgrund der gewonnenen Ergebnisse ein weiteres streitiges Gerichtsverfahren zu verhindern. Grund ist die unter Umständen lange Verfahrensdauer, die den Verlust von Beweismitteln befürchten lässt. Das Beweisverfahren hat insbesondere in Bausachen erhebliche Bedeutung, wenn die Gefahr besteht, dass Werkmängel durch den Baufortschritt später nicht mehr festgestellt werden können.
Der Antragsgegner kann zwar im selbstständigen Beweisverfahren die Beweisfragen durch eigene Sachanträge ergänzen oder erweitern. Ihm ist die Möglichkeit einzuräumen, Ergänzungsfragen zu demselben Sachverhalt zu stellen. Ein Gegenantrag ist jedoch unzulässig, wenn das Beweissicherungsverfahren beendet ist.
Beschluss des OLG Koblenz vom 13.03.2015
Aktenzeichen: 10 W 135/15
IBR 2015, 292
BauR 2015, 1923