Eine Bankkundin hatte einen sogenannten Bonus-Sparvertrag mit einer mehrjährigen Laufzeit abgeschlossen, der später noch mehrmals verlängert wurde. Ca. 17 Jahre lang zahlte sie auf das Sparkonto Beträge zwischen 25 und 30 Euro ein. Im Jahr 2007, kurz vor Ablauf des Vertrags, erhöhte sie ihre Sparleistung auf monatlich sage und schreibe 20.000 Euro. Auf die so insgesamt eingezahlten 200.000 Euro verlangte sie die vertraglich vereinbarte Sparprämie von 30 Prozent, also insgesamt 60.000 Euro. Die Bank verweigerte die Zahlung.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte zunächst fest, dass alle monatlichen Ratenzahlungen, auch die deutlich erhöhten des Jahres 2007, monatliche Sparraten im Sinne des Sparvertrags sind und daher an sich unter die Prämienregelung fallen. Die Bank hatte es offenbar versäumt, die Spareinlagen der Höhe nach zu begrenzen. Gleichwohl versagten die Richter der Sparerin die begehrte Prämie.
Der Zahlungsanspruch verstieß gegen das in § 242 BGB verankerte Prinzip von Treu und Glauben. Die Kundin habe die Sparrate am Ende der Laufzeit massiv erhöht, um trotz der hinsichtlich des erhöhten Betrages geringen Spardauer den vollen Bonus von 30 Prozent zu erhalten. Sie habe daher die für die Bank nachteilige Bonusregelung nicht nur ausgenutzt, sondern auch zweckentfremdet. Denn bei solchen Bonus-Sparverträgen dienen die Sparraten einer langfristig angelegten Vermögensbildung und gerade nicht der Kapitalanlage.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 30.06.2009
Aktenzeichen: 17 U 497/08
OLGR Karlsruhe 2009, 585
WM 2009, 1741