Wurde eine Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung für eine selbst bewohnte Eigentumswohnung abgeschlossen und verlagert der Versicherte seinen Lebensmittelpunkt von seiner versicherten Eigentumswohnung in die Wohnung seiner Lebenspartnerin, erlischt der Versicherungsschutz für die eigene Wohnung nur dann, wenn der Versicherte anstelle der versicherten Immobilie ein anderes Objekt erwirbt und die versicherte Wohnung zugleich wegfällt. Da der Versicherte hier weiterhin Eigentümer der versicherten Wohnung war, kam der Versicherungsschutz durch den Umzug zu seiner Partnerin nicht zum Erlöschen.
Urteil des OLG Koblenz vom 27.07.2012
Aktenzeichen: 10 U 103/12
RuS 2012, 485