Die religiös begründete Ablehnung des angeblich „neomarxistischen“ staatlichen Lehrplanes, der nach Auffassung der Eltern eines schulpflichtigen Kindes wissenschaftlich nicht korrekte Schulmaterialien verwende und darauf abziele, die Eltern-Kind-Beziehung zu zerstören und christliche Werte aus der Gesellschaft zu entfernen, rechtfertigt keine Schulverweigerung. Eine beharrliche Weigerung der Eltern, ihrem Kind den staatlichen Schulunterricht zu ermöglichen, führt zur Verhängung eines Bußgeldes.
Urteil des OLG Köln vom 27.11.2012
Aktenzeichen: 1 RBs 308/12
Pressemitteilung des OLG Köln