Ein Zeitungsverlag handelt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig nicht wettbewerbswidrig, wenn er auf einer Zeitungsseite, die deutlich mit „Anzeigen-Forum“ überschrieben ist, Anzeigen in derselben Form wie Redaktionsbeiträge veröffentlicht, sofern ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Leser die beanstandete Anzeige ohne Weiteres als Werbung erkennen kann.
Urteil des OLG Schleswig vom 29.12.2011
Aktenzeichen: 6 U 30/11
Pressemitteilung des OLG Schleswig