Bei der Verurteilung eines Kraftfahrers (hier wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung) muss das Gericht Feststellungen zu dessen wirtschaftlichen Verhältnissen dann nicht treffen, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verkehrssünders außergewöhnlich gut oder schlecht sind.
Beschluss des OLG Celle vom 01.12.2014
Aktenzeichen: 321 SsBs 133/14
DAR 2015, 101