Mietwagenunternehmen steht nicht der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen im Nahverkehr durch Taxen zu. Sie unterliegen dem Regelsteuersatz. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden, nachdem er die Rechtsfrage dem Europäischen Gerichtshof zur Stellungnahme vorgelegt hatte.
Urteil des BFH vom 02.07.2014
Aktenzeichen: XI R 22/10
DStRE 2015, 167