Reiseleistungen, die ein Reisebüro an Schulen, Universitäten und gegenüber Vereinen erbringt, unterliegen nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht der Umsatzsteuer.
Urteil des BFH vom 21.11.2013
Aktenzeichen: V R 11/11
DB 2014, 759
DStR 2014, 700