Im Hotelprospekt eines angeblich bereits fertig gestellten Hotels mit dem außergewöhnlichen Urlaubserlebnis eines „Xperience-Cluburlaubs“ wurden besondere Einrichtungen wie z.B. Kinoleinwand am Strand, Beachbar, Spielplatz etc. erwähnt. Bei der Ankunft eines Hotelgastes waren jedoch allein fünf der zehn im Prospekt hervorgehobenen „Xperience-Attraktionen“ äußerst mangelhaft bzw. erst gar nicht vorhanden.
Das Landgericht Frankfurt am Main sah das Hotel demnach entgegen den Behauptungen im Hotelprospekt als nicht fertig gestellt an und sprach dem Reisenden eine Minderung des Reisepreises von 30 Prozent zu.
Urteil des LG Frankfurt vom 28.06.2010
Aktenzeichen: 2-24 S 183/09
RRa 2011, 54