Als erstes Obergericht hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die gegen einen mutmaßlichen Salafisten verfügte Passentziehung und Ausweisbeschränkung trotz der damit verbundenen Einschränkung der Ausreisefreiheit rechtmäßig ist. Nach Auffassung des Gerichts gefährdet der Betroffene erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland, da zu befürchten ist, dass er zur Unterstützung des militanten „Jihad“ in Syrien ausreisen will.
Urteil des OVG Münster vom 04.05.2015
Aktenzeichen: 19 A 2097/14
Pressemitteilung des OVG Münster