Höhepunkt einer fünftägigen Toskana-Reise (Preis pro Person 2.286 Euro ohne Anreise) sollte ein Konzert sein, bei dem unter anderem ein Auftritt der weltbekannten Sopranistin Anna Netrebko geplant war. Diese sagte mit zwei anderen Solisten das Konzert aber kurzfristig ab. Sattdessen trat neben zwei weiteren Künstlern der Gesangsstar Cecilia Bartoli auf. Obwohl das Landgericht Hannover unterstellte, dass „die als Ersatz aufgetretenen Musiker künstlerisch gleichwertig gewesen seien“, sah es in dem Austausch der Gesangsstars einen nicht unerheblichen Reisemangel. Für den klagenden Urlauber sei es „zentraler Zweck der Reise“ gewesen, Anna Netrebko einmal „in kleinem Rahmen zu hören und persönlich zu treffen“. Die Verfehlung dieses Zwecks bewerteten die Richter mit einer Reisepreisminderung von 40 Prozent.
Urteil des LG Hannover vom 23.06.2009
Aktenzeichen: 18 S 74/08
RRa 2010, 29