Eine Ferienwohnung weist einen Mangel auf, wenn mindestens eines der Schlafzimmer nicht durch eine Tür, sondern nur durch einen Vorhang von den anderen Räumlichkeiten abgetrennt ist. Dies gilt insbesondere, wenn eine Reisegruppe aus Personen unterschiedlichen Alters besteht und daher durch die fehlende Tür eine Störung der Nachtruhe und Intimsphäre eintritt. Der Mieter darf von diesem Standard auch dann ausgehen, wenn sich die Ferienwohnung auf einem Bauernhof befindet.
Urteil des AG Leer vom 06.08.2008
Aktenzeichen: 70 C 1299/07
RRa 2009, 153