Was für einen Kreuzfahrtteilnehmer ein großes Erlebnis ist, kann für den anderen äußerst lästig sein. So mag mancher Reisende erfreut sein, wenn ihm Sascha Hehn und Heide Keller – die Hauptdarsteller der Fernsehserie „Das Traumschiff“ – auf einer Kreuzfahrtreise begegnen oder er einen Blick hinter die Kulissen einer TV-Produktion werfen kann. Ein Ehepaar, das eine 26 Tage lange Kreuzfahrtreise von Vietnam nach Neuseeland gebucht hatte, empfand es hingegen als äußerst störend, dass an 12 Tagen der Reise das Schiff als Kulisse für eine Folge der Traumschiff-Sendung diente, es Teile des Schiffs nicht betreten durfte und den Lärm von Kulissenbau und Megafonanweisungen an die Filmcrew erdulden musste. Bei der Buchung der Reise waren die Eheleute auf die geplante Fernsehproduktion nicht hingewiesen worden. Das Amtsgericht München hatte für die Urlauber Verständnis und sprach ihnen wegen der Beeinträchtigungen eine Reisepreisminderung von 20 Prozent an den 12 Drehtagen, insgesamt 1.022 Euro, zu.
Urteil des AG Bonn vom 15.01.2016
Aktenzeichen: 101 C 423/15
Pressemitteilung des AG Bonn