Ameisenstraßen im Hotelzimmer und unzureichende Zimmerreinigung berechtigen einen Pauschalreisenden zu einer Minderung des Reisepreises. Wie hoch die Minderung anzusetzen ist, hängt nicht zuletzt von der gebuchten Hotelkategorie ab. Bei einem preisgünstigen Hotel mit hoher Gästekapazität rechtfertigt die unterbliebene regelmäßige Reinigung von Badewanne und Waschbecken im Hotelzimmer nur eine geringfügige Minderung von drei Prozent des Reisepreises.
Urteil des AG Düsseldorf vom 23.10.2008
Aktenzeichen: 27 C 8283/08
Pressemitteilung des AG Düsseldorf