Das Landgericht Wuppertal sprach einer jungen Frau, die von einem Mann vier Tage lang in einer Wohnung gefangen gehalten und mehrfach vergewaltigt und misshandelt wurde, ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zu. Das Gericht verdoppelte damit den in vergleichbaren Fällen von den Gerichten üblicherweise zugesprochenen Entschädigungsbetrag. Die Richter räumten zwar ein, dass auch ein hohes Schmerzensgeld keinen wirklichen Ausgleich für das vom Opfer Erlebte schaffen kann, diesem soll jedoch zumindest ein geldwerter Vorteil verschafft werden, der ihm das Leben in materieller Hinsicht erleichtert. Der Täter hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.
Urteil des LG Wuppertal vom 06.02.2013
Aktenzeichen: 16 O 95/12
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