Die Regelungswut der EU-Beamten kennt offenbar keine Grenzen. Nun wagen sich die Bürokraten sogar an Pizza-Rezepte heran. Eine neue EU-Verordnung enthält genaue Anordnungen, wie eine „Pizza Napoletana“ auszusehen und zu schmecken hat. Neben der exakten Rezeptur für Teig und Belag wird sogar der Hinweis gegeben, dass die Pizza unmittelbar nach der Entnahme aus dem Ofen verzehrt werden sollte.
EU-Amtsblatt vom 14.02.2008
C 40/17
RdW Heft 8/2008, Seite VI